Stand: 9. September 2026. Diese AGB gelten für alle Dienstleistungen von Kilmorqua im Bereich mobiler Fahrzeuginnenraumreinigung.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Kilmorqua (nachfolgend "Auftragnehmer") und dem Auftraggeber über die mobile Reinigung und Aufbereitung von Fahrzeuginnenräumen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu.
Diese AGB gelten sowohl für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB als auch für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber ein Angebot des Auftragnehmers schriftlich, telefonisch oder per Nachrichtendienst (z.B. WhatsApp) annimmt. Die Übermittlung eines Fotos des Fahrzeuginnenraums durch den Auftraggeber gilt als Anfrage, nicht als verbindliche Bestellung.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Anfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Preisangaben auf der Website sind unverbindliche Richtwerte. Verbindliche Preise werden individuell nach Begutachtung des Fahrzeugs vereinbart.
Der Auftragnehmer erbringt Reinigungsdienstleistungen für Fahrzeuginnenräume mobil am Standort des Auftraggebers. Der genaue Leistungsumfang wird vor Auftragserteilung individuell vereinbart und schriftlich bestätigt.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Fahrzeug für die Reinigung zugänglich zu machen und persönliche Gegenstände vorab zu entfernen. Gegenstände, die im Fahrzeug verbleiben, können bei der Reinigung bewegt werden. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden an Gegenständen, die trotz Hinweis im Fahrzeug verblieben sind.
Anfahrt innerhalb des Berliner Autobahnrings (A10) ist im Preis enthalten. Für Standorte außerhalb wird eine Anfahrtspauschale berechnet, die vor Auftragserteilung kommuniziert wird.
Vereinbarte Termine sind verbindlich. Der Auftraggeber ist berechtigt, einen Termin bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Zeitpunkt kostenfrei zu stornieren oder zu verschieben. Bei Stornierung mit weniger als 24 Stunden Vorlauf kann der Auftragnehmer eine Aufwandsentschädigung von bis zu 20 % des vereinbarten Preises berechnen.
Ist das Fahrzeug zum vereinbarten Termin nicht zugänglich, gilt dies als kurzfristige Stornierung. Der Auftragnehmer behält sich vor, bei wiederholter Terminnichtwahrnehmung die Geschäftsbeziehung zu beenden.
Die Zahlung erfolgt nach Abschluss der Reinigungsleistung in bar, per Überweisung oder per vereinbartem elektronischem Zahlungsverfahren. Für Unternehmenskunden wird auf Wunsch eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer ausgestellt.
Im Falle von Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 247 BGB) zu berechnen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz entstehen, unbeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
Bei Beschädigung von Fahrzeugteilen durch die Reinigung ist der Schaden unverzüglich zu melden. Für Vorschäden, die dem Auftragnehmer nicht bekannt waren, wird keine Haftung übernommen. Der Auftraggeber wird gebeten, vorhandene Schäden vor Beginn der Reinigung zu kommunizieren.
Reinigungsergebnisse hängen vom Ausgangszustand des Fahrzeugs ab. Nicht alle Verschmutzungen lassen sich vollständig entfernen. Der Auftragnehmer kann kein bestimmtes Ergebnis zusichern, erbringt jedoch die Leistung nach dem Stand der Technik und mit professioneller Sorgfalt.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung. Übermittelte Fotos und Fahrzeugdaten werden ausschließlich zur Angebotserstellung und Leistungserbringung verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Für Verbraucher gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht zwingende Schutzvorschriften des Landes, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen werden.
Für Unternehmer ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Auftragnehmers, sofern gesetzlich zulässig.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
Der Auftragnehmer behält sich vor, diese AGB mit angemessener Ankündigungsfrist zu ändern. Die geänderten AGB gelten als akzeptiert, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe widerspricht.